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   BVerwG, 09.10.1995 - 6 B 51.95   

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https://dejure.org/1995,6075
BVerwG, 09.10.1995 - 6 B 51.95 (https://dejure.org/1995,6075)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1995 - 6 B 51.95 (https://dejure.org/1995,6075)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1995 - 6 B 51.95 (https://dejure.org/1995,6075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 20 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Verwaltungsprozeßrecht: Anforderungen an eine Grundsatzrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 6 B 51.95
    Die Beschwerde rügt die Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Urteil des 2. Senats vom 29. Oktober 1992 (- BVerwG 2 C 2.90 - BVerwGE 91, 126 ff.) sowie von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1981 (BVerfGE 58, 1 "Eurocontrol I").
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 6 B 51.95
    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß die Entscheidung der Streitfrage in einem etwaigen Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 2.90

    Rechtsweg - Dienstrechtliche Sreitigkeiten - Europäische Schule

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 6 B 51.95
    Die Beschwerde rügt die Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Urteil des 2. Senats vom 29. Oktober 1992 (- BVerwG 2 C 2.90 - BVerwGE 91, 126 ff.) sowie von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1981 (BVerfGE 58, 1 "Eurocontrol I").
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 6 B 51.95
    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß die Entscheidung der Streitfrage in einem etwaigen Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2008 - 17 U 50/07

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Immunität der Europäischen Schule

    Die Befreiung der europäischen Schulen von der Deutschen Gerichtsbarkeit ist zu Recht bereits in mehreren Entscheidungen ausdrücklich festgestellt worden (BayerVGH, Urteil vom 15.3.1995, VGHE 49, 35f, zitiert nach juris, vgl. hierzu auch BVerwG, Nichtannahmebeschluss v. 9.10.1995 Az 6 B 51/95; BVerwG Urteil vom 29.10.1992, NJW 93, 1409).
  • BVerwG, 08.10.2014 - 8 B 61.14

    Erlösauskehr aus dem Verkauf eines Mietwohngrundstücks

    Es fehlt damit schon an einer über den Einzelfall hinausreichenden Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 6 B 51.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 7 und vom 5. September 2013 - BVerwG 10 B 16.13 - Buchholz 340 § 7 VwZG Nr. 3).
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